Hexenprozesse in Vorderösterreich: Elsaß, Breisgau, Hagenau, Ortenau
Zusatztext
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: keine, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Institut für Geschichtliche Landeskunde), Sprache: Deutsch, Abstract: "Vorderösterreich", von Wien oder Innsbruck aus gesehen die Lande jenseits des Arlbergs,war Bestandteil von Oberösterreich, das 1565-1665 von einer eigenen habsburgischen Liniemit Sitz in Innsbruck regiert wurde. Im Unterschied zu Vorarlberg und "SchwäbischÖsterreich",die direkt der Innsbrucker Regierung unterstellt waren, existierte für die weiterentfernt liegenden Teile mit der vorderösterreichischen Regierung im elsässischen Ensisheimeine eigene Mittelinstanz, die sich gegenüber Innsbruck zu verantworten hatte.Dieser zuletzt genannte Teil, gelegentlich bezeichnet als "Vorderösterreich im engerenSinn" oder "Alt-Vorderösterreich", umfaßte die österreichischen Territorien im Breisgauund Elsaß, außerdem die Reichslandvogteien Hagenau und Ortenau, die sich seit Mitte des16. Jahrhunderts im Besitz des Erzhauses Habsburg befanden. Das Territorium war etwa sogroß wie Württemberg, erreichte aber nie dessen räumliche und verwaltungsmäßige Geschlossenheit.Sei es, daß die Habsburger sich mehr für die finanzielle Nutzung der Lande als für derenVerwaltung interessierten, sei es, daß das Oberrheingebiet aus ihrer Perspektive ohnehin zurPeripherie zählte: viele Herrschaften, Ämter und Hoheitsrechte wurden immer wieder anlokale Adelsgeschlechter oder benachbarte Fürstenhäuser verpfändet und verliehen. WasÖsterreich in diesen "Dominien" blieb, war die mittelbare Herrschaft, insbesondere dasRecht auf Steuereinnahmen und Musterung. Die eigentliche Verwaltung einschließlich derniederen und hohen Gerichtsbarkeit war Sache des Pfandinhabers. Gerade für die Frühneuzeitblieben nur wenige Gebiete, die als Kameralherrschaften unmittelbar unter habsburgischerVerwaltung standen. Damit lag die Hochgerichtsbarkeit in Vorderösterreich, diehier naturgemäß besonders interessiert, nicht in einer Hand, sondern bei den verschiedenstenObrigkeiten aus Ritterschaft, Prälatenstand und Städten. Je nach dem Wortlaut der Pfandverschreibungenbeanspruchte der Landesherr aber auch in den Gebieten mittelbarer Herrschaftdas Recht der Vermögenskonfiskation in Hexen- und allen anderen Malefizprozessen.Diese Territorien können daher bei einer Behandlung der vorderösterreichischenHexenprozesse nicht außer Acht gelassen werden. [...]
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Erschienen: 28.09.2003
Umfang: 23 S., 0.21 MB
Sprache: Deutsch
ISBN/EAN: 9783638218290
Umbreit-Nr.: 4679238
