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Die Schenkungsurkunde Herzog Hedens an Willibrord von 716

Cover von Die Schenkungsurkunde Herzog Hedens an Willibrord von 716

eBook

Stolze, Anna-Maria

GRIN VERLAG

12.99

(inklusive MwSt.)

Verfügbarkeit: Lieferbar

Zusatztext

Bei der vorliegenden Urkunde handelt es sich um eine Schenkungsurkunde des Herzogs Heden. Empfänger bzw. Adressat der Urkunde ist der Erzbischof Willibrord. Die Urkunde spricht von einer beabsichtigten Klostergründung in Hammelburg, "die der Herzog mit der geistlichen Hilfe Willibrords durchzuführen gedachte." Die Urkunde beginnt, wie es im Frühen Mittelalter üblich war, mit der Intitulation derjenigen Person, welche das Schriftstück veranlasst hat. In der vorliegenden Urkunde ist dies Herzog Heden. Auffällig ist hierbei, dass Heden sowohl den Titel einesdux,als auch den einesvir illusterführt. Typisch ist auch die Invocatio, die Anrufung Gottes bzw. Christus, zu Beginn der Urkunde. In der nun folgenden Inscriptio wird der Empfänger der Urkunde, Erzbischof Willibrord, genannt. Diesem ersten Teil, der als Protokoll bezeichnet wird, folgt der Kontext, welcher mit der Dispositio anfängt. Im Folgenden wird nun der Kern der Urkunde und damit das eigentliche Rechtsgeschäft genannt. Zu dem beschriebenen Gutcastellum Hamulus,welches Willibrord erhalten soll, zählen die Felder, die Wiesen, die Weiden, die Wälder, die stehenden, sowie die fließenden Gewässer, die Mägde und die Sklaven hinzu. Der Herzog schließt diesen Teil mit dem Satz ab, dass alle Güter, die dort die seinen sind nun Willibrord gehören sollen. Die Sanctio ist bei dieser Urkunde sehr kurz, da es lediglich der Satzanfang ist. An dieser Stelle muss zunächst eine Anmerkung gemacht werden. Wörter, die in der Urkunde des MGH-Textes gerade gedruckt sind, wurden in der Seminararbeitkursivgeschrieben. Bei der Urkunde des Herzog Heden handelt es sich um eine Abschrift, die imLiber aureus Epternaceniserhalten ist. Daher verweist der Abschreiber vermutlich auf Vorangegangenes, wenn es heißtet reliqua ut supra.Ein weiterer Anhaltspunkt für diese Behauptung ist auch der Satz, mit dem die Urkunde überschrieben ist. Hier wird miteodem annoebenfalls auf einen dem Leser bekannten Aspekt, der vor der Urkunde stehen muss, verwiesen. In der Sanctio wurden demjenigen, der dem Beschluß einer Urkunde zuwiderhandelte, Strafen angedroht, die sowohl weltlicher, als auch geistlicher Natur sein konnten. Im Eschatokoll, dem letzten Teil der Urkunde, folgt die Datierungs- oder auch Actumszeile. [...]

Weitere Details

Erschienen: 10.07.2006

Umfang: 14 S., 0.39 MB

Sprache: Deutsch

ISBN/EAN: 9783638519090

Umbreit-Nr.: 6707672

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