Die Justizialisierung der Politik - Unterschiede zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland
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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 1,3, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Vergleichende Regierungslehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Hausarbeit: Als die sogenannten Obersten Hüter einer Verfassung werden das Bundesverfassungsgericht in der Bundesrepublik Deutschland und der Supreme Court in den USA bezeichnet inwieweit ist in diesem Zusammenhang die in der Literatur immer wiederkehrende Aussage einer Justizialisierung der Politik aufrecht zu erhalten und welche Unterschiede lassen sich zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland herausarbeiten?Ruprecht-Karls-Universität HeidelbergExzellenzuniversitätInstitut für Politische WissenschaftGrundlagen der Vergleichenden Analyse politischer SystemeProf. Dr. Aurel CroissantWS 2010/2011Lars RenngardtMatr. Nr.: 2663518E-Mail: Lars-Renngardt@web.dePolitikwissenschaften 75 %, Fachsemester 5Religionswissenschaften 25 %, Fachsemester 3Vorgelegt am: 11. Januar 2011Gliederung:1.EinleitungSeite 51.1ProblemdarstellungSeite 51.2Zielsetzung und Aufbau der ArbeitSeite 62.HauptteilSeite 7 2.1Grundlagen und DefinitionenSeite 72.1.1Das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik DeutschlandSeite 72.1.2Der Supreme Court der USASeite 82.2Die Begrifflichkeit der Justizialisierung der PolitikSeite 9 2.2.1Die Justizialisierung der Politik am Beispiel der Bundesrepublik DeutschlandSeite 10 2.2.2Die Justizialisierung der Politik am Beispiel der USASeite 132.2.3Unterschiede zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland in Hinblick einer Justizialisierung der PolitikSeite 153.Fazit und AusblickSeite 174.LiteraturverzeichnisSeite 215.EigenständigkeitserklärungSeite 261. Einleitung:1.1 Problemdarstellung: Die Annahme einer Entscheidung erscheint nur dann rational, wenn der Wiederstand teurer käme als die Unterwerfung. Klassischerweise ist dies eine Frage der Macht: Wer sich gegen seinen Willen unterwirft, der sieht in der Regel dieangedrohten Sanktionen als größeres Übel. Die Vermeidung der Sanktionen verspricht also einen höheren Nutzen als die Aufrechterhaltung des eigenen Interesses. Von einer vergleichbaren Macht kann im Falle von Verfassungsgerichten allerdings keine Rede sein. Regierungen und parlamentarische Mehrheiten unterwerfen sich dem Willen von Verfassungsgerichten, obwohl diese gerade keine eigenen Sanktionsressourcen besitzen, mit denen sie ihren Willen im Widerstandsfall selbst durchsetzen könnten , so Llanque. Auch Klaus Stüwe, Professor der Vergleichenden ...
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Erschienen: 03.03.2011
Umfang: 22 S., 0.30 MB
Sprache: Deutsch
ISBN/EAN: 9783640850105
Umbreit-Nr.: 6677664
