Theorie der Gesetzesinterpretation im frühen 20. Jahrhundert
Vortrag gehalten am 19. Mai 2011, Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie 43
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
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Zusatztext
Die moderne Lehre von der Gesetzesauslegung beruht im Wesentlichen auf der Interpretationstheorie des frhen 20. Jahrhunderts. Der Vortrag stellt diese Theorie in den historischen Zusammenhang. Ihre Grundlage ist ein neuer, positivistisch-voluntaristischer Rechtsbegriff. Aus ihm erklrt sich die um 1900 aufkommende Vorstellung, es gebe Lcken im Recht, die nur durch richterliche Rechtsschpfung gefllt werden knnen. Mit ihm hngt auch die Uneinigkeit darber zusammen, ob das Ziel der Auslegung darin besteht, den gegenwrtig vernnftigen Gesetzessinn (objektive Theorie) oder den Willen des Gesetzgebers (subjektive Theorie) zu ermitteln, oder ob die Auslegung im Rahmen der gegebenen Mglichkeiten dem Ermessen des Interpreten zu berlassen ist (Reine Rechtslehre). Der Autor war bis zu seiner Pensionierung (2009) Ordinarius fr Deutsche Rechtsgeschichte und Brgerliches Recht an der Universitt Tbingen; er gilt als einer der besten Kenner der Geschichte der juristischen Methodenlehre.
Weitere Details
Erschienen: 21.10.2011
Umfang: 40 S.
Sprache: Deutsch
Einband: KT
ISBN/EAN: 9783832968571
Umbreit-Nr.: 6725460
